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Transplantation
Organspende rettet Leben
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| Organspende |
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| Kann man zu
Lebzeiten Organe spenden? |
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Organtransplantationen vom
lebenden Spender werden überwiegend unter den besonderen Umständen der
direkten Blutsverwandschaft(Eltern-,Kind,Geschwister) vorgenommen. Bei
der Verwandenspende besteht eine größere Wahrscheinlichkeit, dass die
gewebetypischen Merkmale zwischen Spender und Empfänger eine gute
Übereinstimmung aufweisen und die Gefahr einer Abstoßung des Organs
vermindert wird. In Einzelfällen und nach eingehender ärztlicher
Beratung mit Spender und Empfänger ist eine Organspende auch
unter Ehegatten oder Lebens- partnern möglich. |
| Erfährt der
Empfänger vom wem das Transplantat stammt? |
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Der Name des Spenders wird
dem Empfänger nicht mitgeteilt. Umgekehrt erfahren die Angehörigen
eines Spenders nicht den Namen des Empfängers. Damit soll
ausgeschlossen werden, dass wechselseitige Abhängigkeiten entstehen.
Besteht der Wunsch, können Hinterbliebene eines Spenders vom
Krankenhaus erfahren, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist
und wievielen Menschen dadurch die Gesundung oder gar ein Überleben
ermöglicht wurde. |
| Wann kommt eine
Organspende in Betracht? |
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Eine Organspende kann
erwogen werden, wenn unter den Bedingungen der Intensivbehandlung mit
maschineller Beatmung der Tod aufgrund einer nicht mehr vorhandenen
Gehirndurchblutung festgestellt worden ist. Wegen der zum Zeitpunkt des
Todes vorhandenen Intensivbehandlung sind aber Kreislauf, Herz, Nieren
und andere Organe noch in Funktion. bei entsprechender
Einsichtsfähigkeit können auch Minderjährige eine Entscheidung zur
Organspende treffen. Die Einwilligung und die Übertragung der
Entscheidung können vom vollendeten sechzehnten, der Widerspruch kann
vom vollendeten vierzehnten Lebensjahr an erklärt werden. Über den
Entschluß sollten immer die Angehörigen informiert sein. Im Falle
eines Todes werden diese benachrichtigt und vom Arzt über eine
anstehende Organentnahme unterrichtet. |
| Muß man sich
ärztlich untersuchen, um Organspender zu werden? |
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Eine ärztliche
Untersuchung ist für die Organspende nicht nötig. Erst mit Eintritt
des Todes durch Ausfall der Hirndurchblutung werden die erforderlichen
medizin- ischen Untersuchungen im aktuellen Stadium der
Intensivbehandlung durchgeführt. Bestimmt Krankheiten, wie
Infektionskrankheiten oder Diabetes, können die Spendefähigkeit
einschränken. Krebserkrankungen oder spezielle Nervenleiden schließen
eine Organspende aus. Auf dem Organspendeausweis kann in der Spalte
"Bemerkungen" ein Hinweis gegeben werden. Eine endgültige
Klärung erfolgt jedoch erst, wenn beim Spender die Hirnfunktionen
erloschen sind und der Tod festgestellt ist. |
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Leber nach LTX
Vereinter Gallengang von Spender und Empfänger, vereinte
Leberarterie, T-Drain im Gallengang.
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23.10.03

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Matthias Refle
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