Organspende

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Transplantation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Organspende rettet Leben

 

 

 

 

 

 

 

 

Organspende
Kann man zu Lebzeiten Organe spenden?
Organtransplantationen vom lebenden Spender werden überwiegend unter den besonderen Umständen der direkten Blutsverwandschaft(Eltern-,Kind,Geschwister) vorgenommen. Bei der Verwandenspende besteht eine größere Wahrscheinlichkeit, dass die gewebetypischen Merkmale zwischen Spender und Empfänger eine gute Übereinstimmung aufweisen und die Gefahr einer Abstoßung des Organs vermindert wird. In Einzelfällen und nach eingehender ärztlicher Beratung  mit Spender und Empfänger ist eine Organspende auch unter Ehegatten oder Lebens- partnern möglich.
Erfährt der Empfänger vom wem das Transplantat stammt?
Der Name des Spenders wird dem Empfänger nicht mitgeteilt. Umgekehrt erfahren die Angehörigen eines Spenders nicht den Namen des Empfängers. Damit soll ausgeschlossen werden, dass wechselseitige Abhängigkeiten entstehen. Besteht der Wunsch, können Hinterbliebene eines Spenders vom Krankenhaus erfahren, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist und wievielen Menschen dadurch die Gesundung oder gar ein Überleben ermöglicht wurde.
Wann kommt eine Organspende in Betracht?
Eine Organspende kann erwogen werden, wenn unter den Bedingungen der Intensivbehandlung mit maschineller Beatmung der Tod aufgrund einer nicht mehr vorhandenen Gehirndurchblutung festgestellt worden ist. Wegen der zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Intensivbehandlung sind aber Kreislauf, Herz, Nieren und andere Organe noch in Funktion. bei entsprechender Einsichtsfähigkeit können auch Minderjährige eine Entscheidung zur Organspende treffen. Die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung können vom vollendeten sechzehnten, der Widerspruch kann vom vollendeten vierzehnten Lebensjahr an erklärt werden. Über den Entschluß sollten immer die Angehörigen informiert sein. Im Falle eines Todes werden diese benachrichtigt und vom Arzt über eine anstehende Organentnahme unterrichtet.
Muß man sich ärztlich untersuchen, um Organspender zu werden?
Eine ärztliche Untersuchung ist für die Organspende nicht nötig. Erst mit Eintritt des Todes durch Ausfall der Hirndurchblutung werden die erforderlichen medizin- ischen Untersuchungen im aktuellen Stadium der Intensivbehandlung durchgeführt. Bestimmt Krankheiten, wie Infektionskrankheiten oder Diabetes, können die Spendefähigkeit einschränken. Krebserkrankungen oder spezielle Nervenleiden schließen eine Organspende aus. Auf dem Organspendeausweis kann in der Spalte "Bemerkungen" ein Hinweis gegeben werden. Eine endgültige Klärung erfolgt jedoch erst, wenn beim Spender die Hirnfunktionen erloschen sind und der Tod festgestellt ist.
 

Leber nach LTX
Vereinter Gallengang von Spender und Empfänger, vereinte Leberarterie, T-Drain im Gallengang.

 

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