Gesundheitsreform
2004
Bürgertelefon
zur Gesundheitsreform:
0800-1515159
(Mo-Do 8.00 - 20 Uhr)
Zuzahlungen:
Für Arzneimittel müssen künftig 10% zubezahlt werden, und
zwar mindestens 5 EUR, maximal aber 10 EUR pro Packung.
Im Krankenhaus soll die Zuzahlung künftig 10 EUR pro Tag
betragen, maximal für 28 Tage pro Jahr.
Beim ambulanten Arzt wird eine Praxisgebühr in Höhe von EUR 10,-
je besuchtem Arzt und Quartal erhoben. Ausgenommen davon sind Arztebesuche
aufgrund einer Überweisung eines Arztes.
Insgesamt sollen alle Zuzahlungen pro Jahr nicht mehr als 2 Prozent des
Bruttoeinkommens betragen - für chronisch Kranke nur 1 Prozent. Für Kinder bis
18 Jahre entfallen die Zuzahlungen komplett.
Transportkosten:
Fahrtkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten zur und von der ambulanten
Behandlung werden künftig praktisch nicht mehr bezahlt (Ausnahme: Bei
vorheriger Genehmigung z.B. für Dialyse-Patienten).
Krankengeld:
Ab 2006 sollen Arbeitnehmer für die Lohnfortzahlung bei Krankheit zusätzlich
0,5% ihres Bruttoeinkommens zahlen. Um diesen Betrag sinken die Zuschüsse des
Arbeitgebers zur Krankenversicherung.
Künstliche Befruchtung:
Die Leistungen werden eingeschränkt. Künftig werden nur noch 3 statt
bisher 4 Versuche übernommen und es gilt eine Altersgrenze von 25-40 bei Frauen
bzw. 25-50 Jahren bei Männern.
Von den Behandlungskosten haben die Versicherten künftig die Hälfte selbst zu
zahlen.
Patientenbeauftragter:
Es soll ein bundesweit tätiger Patientenbeauftragter eingesetzt werden, der
unabhängig und in beratender Funktion die Weiterentwicklung von
Patientenrechten unterstützen und deren Interessen in der Öffentlichkeit
vertreten soll.
Patientenquittung:
Nach einem Arztbesuch haben die Patienten Anspruch auf eine Quittung über
die erbrachten Leistungen und deren Kosten.
Sehhilfen:
Brillen müssen komplett selbst bezahlt werden.
Rentner:
Künftig müssen Rentner auch auf Betriebsrenten sowie Einkünfte aus selbständiger
Tätigkeit den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung bezahlen (bislang war
der halbe Beitragssatz fällig).
Arzneimittel:
Übernommen
werden nur noch vom Arzt verschriebene Medikamente, die nicht frei erhältlich
sind. Alles andere muß selbst bezahlt werden.
Ausnahmen sind z.B. Aspirin für Schlaganfall-Patienten oder bestimmte Präparate
für Kinder unter 12 Jahren.
Der Versandhandel von Medikamenten (z.B. durch Internet-Apotheken) ist künftig
gestattet.
Künftig auch nicht mehr übernommen werden Mittel wie z.B. Viagra.
Entbindungsgeld:
Das Entbindungsgeld entfällt vollständig.
EU-Ausland:
Bei Aufenthalt in einem anderen EU-Staat können Leistungen dort ohne
vorherige Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Eine
Genehmigung ist nur noch bei Krankenhausbehandlungen erforderlich.
Allerdings werden Kosten nur bis zu den Sätzen erstattet, die die Krankenkasse
in Deutschland zahlen müßte.
Versicherungsfremde
Leistungen:
Gewisse Leistungen sollen künftig aus Steuermitteln finanziert werden und
nicht mehr durch Krankenkassenbeiträge. Dazu wird die Tabaksteuer in drei
Stufen bis 2005 um 1 EUR je Packung erhöht.
Zahnersatz:
Arbeitnehmer zahlen 0,9% des Bruttolohnes zusätzlich zum normalen Beitrag
der Krankenkasse hinzu.
Gesundheitskarte:
Die bisherige Versichertenkarte soll ab 2006 durch eine Gesundheitskarte
ersetzt werden. Auf dieser sollen Daten wie bisher durchgeführte Therapien,
bestehende Allergien etc. gespeichert werden.
Selbstbehalts-Tarife der
Krankenkassen:
Krankenkassen sollen künftig auch außerhalb von streng umgrenzten
Modellprojekten sogenannte “Selbstbehalts-Tarife” anbieten dürfen, bei
denen ein Teil der Kosten vom Versicherten selbst getragen wird, dafür aber der
Beitrag niedriger ist.
Auch Bonifikationen für gesundheitsbewußtes Verhalten wie z.B. Prävention
sind künftig möglich.
Kostenerstattung:
Alle Versicherten sollen künftig das Recht haben, statt der
Direktabrechnung mit der Krankenkasse eine Kostenerstattung zu wählen. Vor der
Wahl muß aber der Krankenkasse Gelegenheit zur Beratung gegeben werden.
Von dem Erstattungsbetrag werden aber Abschläge Verwaltungskosten und fehlende
Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen.
Sterbegeld:
Das Sterbegeld entfällt vollständig.
Sterilisation:
Sterilisation wird nur noch dann bezahlt, wenn es medizinisch dringend
notwendig ist.