Gesundheitsreform

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Organspende rettet Leben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesundheitsreform 2004

Bürgertelefon zur Gesundheitsreform:

0800-1515159 (Mo-Do 8.00 - 20 Uhr)

Zuzahlungen:
Für Arzneimittel müssen künftig 10% zubezahlt werden, und zwar mindestens 5 EUR, maximal aber 10 EUR pro Packung.
Im Krankenhaus soll die Zuzahlung künftig 10 EUR pro Tag betragen, maximal für 28 Tage pro Jahr.
Beim ambulanten Arzt wird eine Praxisgebühr in Höhe von EUR 10,- je besuchtem Arzt und Quartal erhoben. Ausgenommen davon sind Arztebesuche aufgrund einer Überweisung eines Arztes.
Insgesamt sollen alle Zuzahlungen pro Jahr nicht mehr als 2 Prozent des Bruttoeinkommens betragen - für chronisch Kranke nur 1 Prozent. Für Kinder bis 18 Jahre entfallen die Zuzahlungen  komplett.

Transportkosten:
Fahrtkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten zur und von der ambulanten Behandlung werden künftig praktisch nicht mehr bezahlt (Ausnahme: Bei vorheriger Genehmigung z.B. für Dialyse-Patienten).

Krankengeld:
Ab 2006 sollen Arbeitnehmer für die Lohnfortzahlung bei Krankheit zusätzlich 0,5% ihres Bruttoeinkommens zahlen. Um diesen Betrag sinken die Zuschüsse des Arbeitgebers zur Krankenversicherung.

Künstliche Befruchtung:
Die Leistungen werden eingeschränkt. Künftig werden nur noch 3 statt bisher 4 Versuche übernommen und es gilt eine Altersgrenze von 25-40 bei Frauen bzw. 25-50 Jahren bei Männern.
Von den Behandlungskosten haben die Versicherten künftig die Hälfte selbst zu zahlen.

Patientenbeauftragter:
Es soll ein bundesweit tätiger Patientenbeauftragter eingesetzt werden, der unabhängig und in beratender Funktion die Weiterentwicklung von Patientenrechten unterstützen und deren Interessen in der Öffentlichkeit vertreten soll.

Patientenquittung:
Nach einem Arztbesuch haben die Patienten Anspruch auf eine Quittung über die erbrachten Leistungen und deren Kosten.

Sehhilfen:
Brillen müssen komplett selbst bezahlt werden.

Rentner:
Künftig müssen Rentner auch auf Betriebsrenten sowie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung bezahlen (bislang war der halbe Beitragssatz fällig).

Arzneimittel:
Übernommen werden nur noch vom Arzt verschriebene Medikamente, die nicht frei erhältlich sind. Alles andere muß selbst bezahlt werden.
Ausnahmen sind z.B. Aspirin für Schlaganfall-Patienten oder bestimmte Präparate für Kinder unter 12 Jahren.
Der Versandhandel von Medikamenten (z.B. durch Internet-Apotheken) ist künftig gestattet.
Künftig auch nicht mehr übernommen werden Mittel wie z.B. Viagra.

Entbindungsgeld:
Das Entbindungsgeld entfällt vollständig.

EU-Ausland:
Bei Aufenthalt in einem anderen EU-Staat können Leistungen dort ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Eine Genehmigung ist nur noch bei Krankenhausbehandlungen erforderlich.
Allerdings werden Kosten nur bis zu den Sätzen erstattet, die die Krankenkasse in Deutschland zahlen müßte.

Versicherungsfremde Leistungen:
Gewisse Leistungen sollen künftig aus Steuermitteln finanziert werden und nicht mehr durch Krankenkassenbeiträge. Dazu wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 um 1 EUR je Packung erhöht.

Zahnersatz:
Arbeitnehmer zahlen 0,9% des Bruttolohnes zusätzlich zum normalen Beitrag der Krankenkasse hinzu.

Gesundheitskarte:
Die bisherige Versichertenkarte soll ab 2006 durch eine Gesundheitskarte ersetzt werden. Auf dieser sollen Daten wie bisher durchgeführte Therapien, bestehende Allergien etc. gespeichert werden.

Selbstbehalts-Tarife der Krankenkassen:
Krankenkassen sollen künftig auch außerhalb von streng umgrenzten Modellprojekten sogenannte “Selbstbehalts-Tarife” anbieten dürfen, bei denen ein Teil der Kosten vom Versicherten selbst getragen wird, dafür aber der Beitrag niedriger ist.
Auch Bonifikationen für gesundheitsbewußtes Verhalten wie z.B. Prävention sind künftig möglich.

Kostenerstattung:
Alle Versicherten sollen künftig das Recht haben, statt der Direktabrechnung mit der Krankenkasse eine Kostenerstattung zu wählen. Vor der Wahl muß aber der Krankenkasse Gelegenheit zur Beratung gegeben werden.
Von dem Erstattungsbetrag werden aber Abschläge Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen.

Sterbegeld:
Das Sterbegeld entfällt vollständig.

Sterilisation:
Sterilisation wird nur noch dann bezahlt, wenn es medizinisch dringend notwendig ist.

 

 

 

 

 

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